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BGB § 2306 Beschränkungen und Beschwerungen

BGB § 2306 Beschränkungen und Beschwerungen

[ Auszug: (1) Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsan ... ]